1.600 neue Zollbeamte sollen für jährlich € 80 Mio. in den nächsten Jahren eingestellt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn zu überwachen. Dabei ist das MiLoG nur Anlass für eine generelle Überwachung und Ausweitung der Kontrolle. 30 Gesetze sind tangiert, Verordnungen, Tarifverträge und andere Regeln.
Arbeitgeber müssen nun bis zu einem Monatseinkommen von € 2.958,00 Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Diese „Erleichterung“ wurde noch kurzfristig (am 18. Dezember 2014) mit der „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung“ (MiLoDokV) kodifiziert.
Bei dieser Grenze geht der Gesetzgeber davon aus, dass kaum jemand mehr als 348 Stunden im Monat zu je € 9,19€ arbeitet – was zum Beispiel 29 Tage zu je zwölf Stunden wären.