Mindestlohngesetz

Mindestlohngesetz

Was Sie wissen sollten ...


Auszug aus der Mandanteninformation der Dornbach GmbH vom Januar 2015

mit Beginn des Jahres 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Den Vorgaben dieses Gesetzes schenken viele Arbeitgeber bislang noch wenig Beachtung, da die landläufige Meinung besteht, hiervon nicht betroffen zu sein, weil ohnehin ein über dem Mindestlohn liegender Bruttostundenlohn gezahlt werde.

Diesem Eindruck muss entgegengewirkt werden. Vom Mindestlohn erfasst werden alle Formen von Arbeitsverhältnissen, befristete wie unbefristete ebenso wie Teilzeitbeschäftigte und Voll- zeitbeschäftigte. Vom Mindestlohn erfasst werden auch geringfügige, kurzfristige und Saisonarbeitsverhältnisse, unabhängig von der steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Der Mindestlohn gilt auch unabhängig vom Status als Rentner, Student oder Hausfrau, Behinderten oder junger Arbeitnehmer über 18 Jahre.

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Nun gönnt man ja den Betroffenen gerne etwas mehr Geld – aber das MiLoG ist mehr: Es ist ein neues Gesetz zur Überwachung von Menschen und Wirtschaft, ein bürokratisches Monstrum.

Jeder Arbeitgeber hat das Mindestlohngesetz zu beachten und die Kontrolle darüber wird jetzt allumfassend und fast flächendeckend ausgerollt. Dazu wird eine „Auftragshaftung” eingeführt – jedes Unternehmen ist für Subunternehmer und damit für viele Lieferanten, Partnerunternehmen und deren Subs verantwortlich.

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1.600 neue Zollbeamte sollen für jährlich € 80 Mio. in den nächsten Jahren eingestellt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn zu überwachen. Dabei ist das MiLoG nur Anlass für eine generelle Überwachung und Ausweitung der Kontrolle. 30 Gesetze sind tangiert, Verordnungen, Tarifverträge und andere Regeln.

Arbeitgeber müssen nun bis zu einem Monatseinkommen von € 2.958,00 Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Diese „Erleichterung“ wurde noch kurzfristig (am 18. Dezember 2014) mit der „Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung“ (MiLoDokV) kodifiziert.

Bei dieser Grenze geht der Gesetzgeber davon aus, dass kaum jemand mehr als 348 Stunden im Monat zu je € 9,19€ arbeitet – was zum Beispiel 29 Tage zu je zwölf Stunden wären.

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